Labforward On-Premises Software Produkte – Nutzungsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Nutzungsbedingungen („AGB“) finden auf Nutzungsverträge Anwendung, die zwischen der Labforward GmbH („Labforward“/“wir“/“uns“) und Ihnen („Sie/Ihr/Ihnen“, Labforward und Sie auch gemeinsam die „Parteien“, einzeln die „Partei“) über die Nutzungen der folgenden Labforward Software-Produkte („Labforward Produkte“) zustande kommen:

  • Labfolder Advanced (on-premises);
  • Labregister Basic (on-premises);
  • Laboperator Advanced (on-premises)

(“Nutzungsvertrag“).

1.2 Die Bestimmungen dieser AGB gelten für alle Nutzungsverträge über die Nutzung der Labforward Produkte. Soweit im Nutzungsvertrag nicht anderweitig geregelt, gehen bei Widersprüchen die Bestimmungen des jeweiligen Nutzungsvertrags den Bestimmungen dieser AGB vor.

1.3 Labforward bietet die Labforward Produkte nicht Verbrauchern (§ 13 BGB), sondern ausschließlich Unternehmern (§ 14 BGB) an. Sie gelten als Verbraucher, wenn Sie die Labforward Produkte für Zwecke nutzen, die weder überwiegend Ihrer gewerblichen noch überwiegend Ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Ein Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Nutzungsvertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.4 Ihre eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder Nutzungsbedingungen haben keine Gültigkeit. Sie gelten selbst dann nicht, wenn Labforward ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.5 Diese AGB können hier als PDF angezeigt und abgespeichert werden. Sie sind auch zum Ausdruck berechtigt.

2. Labforward Produkte

2.1 Labforward hat die Software Labfolder („Labfolder“), Labregister („Labregister“), Laboperator („Laboperator“)  und LabTwin („LabTwin“) entwickelt und vertreibt diese.

2.1.1 Labfolder ist ein intuitives und leistungsfähiges elektronisches Labornotizbuch (ELN), das den Laboralltag durch die Vereinfachung der Datendokumentation optimieren kann. Laborteams können von überall aus ihre Forschungsarbeiten auf einer zentralen Plattform vorbereiten, aufzeichnen und speichern, und von umfangreichen Funktionen profitieren, die die Zusammenarbeit, die Einhaltung von Vorschriften und die Standardisierung von gemeinsamen Verfahren im Labor erleichtern.

2.1.2 Labregister ist ein effektives und umfassendes Laborinventarverwaltungssystem (LIMS), das den Überblick über das gesamte Inventar eines Labors erleichtert. Laborteams können Materialien mit ihren Eigenschaften auflisten, um eine zentrale Organisation zu gewährleisten. Das System ermöglicht es den Mitgliedern eines Labors, jeden Inventarartikel zu verfolgen und ermöglicht eine direkte Verbindung zu Labornotizen.

2.1.3 Laboperator ist ein intelligentes und agiles Laborausführungssystem (LES), das Laborgeräte mit einer zentralen Plattform verbindet und es Laborteams ermöglicht, vorhandene Laborgeräte zu automatisieren und zu überwachen. Mit diesem System können die Mitglieder eines Labors ihr Labor aus der Ferne verwalten und gleichzeitig Gerätedaten in Echtzeit erfassen und analysieren, was die Produktivität und die Genauigkeit der Arbeit erheblich verbessert.

2.1.4 LabTwin ist der führende KI- und sprachaktivierte digitale Laborassistent. Mit LabTwin können Wissenschaftler Daten erfassen, Informationen abrufen und die Dokumentation vereinfachen, einfach indem sie sprechen. Mithilfe von Spracherkennung und Large Language Models (LLMs) ermöglicht der intelligente Assistent von LabTwin die Datenerfassung in Echtzeit, strukturiert die Daten automatisch und integriert sich in Laborinformatiksysteme (ELN, LIMS, LES, Data Lake…). Als Begleiter für Wissenschaftler im Labor entwickelt, ist LabTwin als mobile App für IOS- und Android-Geräte verfügbar.

2.2 Labforward stellt Ihnen das jeweilige Labforward Produkt als On-Premises Version (mit oder ohne Testphase) zur Verfügung.

2.3 Die Labforward Produkte werden Ihnen mit der zugehörigen Dokumentation überlassen (online; in englischer Sprache). Die Dokumentation kann unter folgender URL abgerufen werden: https://support.labforward.io

3.  Vertragsschluss

Der Nutzungsvertrag kommt zustande, indem Sie das von uns nach Ihrer Maßgabe vorausgefüllte Bestellformular innerhalb der im Bestellformular angegebenen Annahmefrist unterzeichnet an uns zurücksenden. Sofern Sie bereits vor Inkrafttreten dieser AGB einen Nutzungsvertrag mit uns geschlossen haben, werden wir Sie mit der nächsten Rechnung, die wir Ihnen nach Inkrafttreten dieser AGB stellen werden, darauf hinweisen, dass nunmehr diese AGB für den Nutzungsvertrag gelten. Mit Zahlung des Rechnungsbetrags stimmen Sie sodann der Geltung dieser AGB zu. Etwas anderes gilt nur, wenn Sie vor oder mit Bezahlung der Rechnung der Geltung dieser AGB ausdrücklich widersprechen. In diesem Fall finden die bisher geltenden AGB weiter Anwendung.

4. Installation der Software

4.1 Labforward stellt Ihnen eine digitale Kopie des jeweiligen Labforward Produkts zur Installation auf Ihren Servern über Webbrowser (Betriebssystem-übergreifend) zur Verfügung. Die Software unterstützt die folgenden Browser (in ihrer aktuellen Version): Google Chrome, Mozilla Firefox, Safari and Microsoft Edge.

4.2 Sie sind verpflichtet, die Hard- und Software-Infrastruktur zur Verfügung zu stellen, wie beschrieben im Labforward Support Portal.

4.3 Falls Sie technische Unterstützung bei der Installation benötigen, stellt Labforward Ihnen telefonisch Hilfe nach Maßgabe des Bestellformulars zur Verfügung. Unterstützungsleistungen, die über die im Bestellformular vorgesehenen Stunden hinausgehen, sind mit EUR 170 pro Stunde zu vergüten..

4.4 Sie sind für die Updates der Serverumgebung verantwortlich. Labforward bietet Supportleistungen nur für die drei (3) neuesten On-Premises-versionen an.

5. Berechtigte Nutzer

5.1 Der Nutzungsvertrag gilt für die in dem Bestellformular angegebene Anzahl von Nutzern („berechtigte Nutzer“).

5.2 Sie verwalten die berechtigten Nutzer. Der Zugriff auf das jeweilige Labforward Produkt ist nicht auf andere als die berechtigten Nutzer übertragbar, es sei denn, der ursprünglich berechtigte Nutzer hat keinen Zugriff und keine Berechtigung mehr, auf das jeweilige Labforward Produkt zuzugreifen.

5.3 Sie können die Anzahl der berechtigten Nutzer im Laufe der Vertragslaufzeit zu der im Nutzungsvertrag vorgesehenen Vergütung erhöhen. Dafür müssen Sie uns die Anzahl der zusätzlichen Nutzer vor Beginn der Nutzung durch die zusätzlichen Nutzer schriftlich (E-Mail genügt) mitteilen.

5.4 Eine Reduzierung der Zahl der berechtigten Nutzer ist nur zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfrist mit Wirkung für die jeweils folgende Vertragslaufzeit möglich.

6. Instandhaltung, Support

6.1 Labforward ist zur Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit des jeweiligen Labforward Produkts während der Vertragslaufzeit („Instandhaltung“) verpflichtet. Zur Erfüllung der Labforward obliegenden Pflicht zur Instandhaltung wird Labforward die nach dem Stand der Technik erforderlichen Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen durchführen.

6.2 Labforward stellt zu diesem Zweck die Bearbeitung von Ihren Anfragen durch E-Mail-Support, Fernwartung und die Möglichkeit einer telefonischen Kontaktaufnahme nach Maßgabe der Standard SLA sicher.

7. Nutzungsrechte

7.1 Labforward räumt Ihnen für das jeweilige Labforward Produkt ein nicht ausschließliches, zeitlich auf die Laufzeit des Nutzungsvertrages beschränktes, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, das jeweilige Labforward Produkt in dem im Nutzungsvertrag eingeräumten Umfang insbesondere für die nach diesen AGB und/oder dem Nutzungsvertrag berechtigten Nutzer zu nutzen. Die vertragsgemäße Nutzung umfasst den Download, die Installation, das Laden in den Arbeitsspeicher, das Anzeigen und das Ablaufenlassen des jeweiligen Labforward Produkts.

7.2 Darüber hinaus sind Sie ausschließlich dann berechtigt, das jeweilige Labforward Produkt zu vervielfältigen, zu bearbeiten oder zu dekompilieren, wenn dies gesetzlich zulässig ist und nur dann, sofern die hierzu notwendigen Informationen nicht auf Ihre Anfrage durch Labforward zugänglich gemacht werden. Darüber hinaus sind Sie nicht zur Vervielfältigung des jeweiligen Labforward Produkts berechtigt.

7.3 Sie sind nicht berechtigt, das jeweilige Labforward Produkt Dritten zu überlassen. Insbesondere ist Ihnen nicht gestattet, das jeweilige Labforward Produkt zu veräußern, zu verleihen, zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren oder das jeweilige Labforward Produkt öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen.

7.4 Die Rechteeinräumung ist aufschiebend bedingt durch die vollständige Zahlung der von Ihnen nach diesem Nutzungsvertrag zu leistenden Gebühren.

8. Ihre Pflichten

8.1 Sie sind verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen Vorsorge zu treffen und dadurch sicherzustellen, dass unbefugte Dritte nicht auf die Ihnen zur Verfügung gestellte Software, etwaige Sicherungskopien, die Dokumentation sowie auf sonstige mitgelieferte Begleitmaterialien zugreifen können.

8.2 Sie sind verpflichtet, die Labforward Produkte entsprechend dieser AGB ausschließlich für eigene interne wissenschaftliche Forschungs- und/oder Schulungszwecke und/oder zur Qualitätskontrolle sowie ausschließlich für rechtmäßige Zwecke zu nutzen.

8.3 Sie haben in eigener Verantwortung regelmäßig angemessene Backups Ihrer Daten vorzunehmen.

9. Vergütung

9.1 Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Nutzungsvertrag. Alle Rechnungsstellungen und Vergütungen nach dem Nutzungsvertrag inklusive etwaiger Anlagen und Anhänge und/oder diesen AGB verstehen sich zuzüglich einer gegebenenfalls anfallenden Umsatzsteuer, die auf der Rechnung gesondert ausgewiesen wird.

9.2 Die in den jeweiligen Nutzungsverträgen und/oder diesen AGB vorgesehenen Gebühren sind jeweils zu Beginn eines Vertragsjahres fünfzehn (15) Tage nach Rechnungsstellung fällig, sofern der Nutzungsvertrag keine abweichende Regelung enthält. Sollten Sie innerhalb des Jahres, für das Sie die Nutzungsgebühr bereits entrichtet haben, die Zahl der berechtigten Nutzer erhöhen, berechnen wir Ihnen die monatlich anteilig erhöhte Nutzungsgebühr zum Zeitpunkt der Freischaltung der zusätzlichen berechtigen Nutzer.

9.3 Labforward kann die nach dem jeweiligen Nutzungsvertrag vorgesehene Vergütung für die Labforward Produkte frühestens nach Ablauf der im jeweiligen Nutzungsvertrag vorgesehenen Grundlaufzeit zum Beginn der jeweils neuen Vertragslaufzeit bei Vorliegen berechtigter Interessen nach billigem Ermesse erhöhen. Labforward wird Sie mindestens sechzig (60) Tage vor dem Ende der jeweils laufenden Vertragszeit schriftlich (E-Mail genügt) und unter Nennung des letztmöglichen Kündigungsdatum darauf hinweisen, dass sich der Vertrag unter dieser veränderten Preisgestaltung verlängert, falls Sie den Vertrag nicht bis zu diesem Datum nach Maßgabe von § 13 dieser AGB schriftlich kündigen. Sofern Labforward Sie nicht innerhalb der Frist von sechzig (60) Tagen über die Preisanpassung informiert, erfolgt eine Verlängerung zu den vorher geltenden Preisen.

10. Gewährleistung

10.1 Hinsichtlich der Gewährung der Nutzung des jeweiligen Labforward Produkts sowie ggf. der Zurverfügungstellung von Speicherplatz nach Maßgabe dieser AGB und des Nutzungsvertrags gelten die Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts (§ 535 ff. BGB).

10.2 Sie haben Labforward jegliche Mängel unverzüglich anzuzeigen.

10.3 Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a Abs. 1 BGB für Mängel die bereits bei Vertragsschluss vorlagen ist ausgeschlossen.

11. Haftung

11.1 Labforward haftet Ihnen gegenüber für Schäden unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Labforward, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht. Für fahrlässiges Verhalten haftet Labforward nur bei Verletzung einer Pflicht deren Erfüllung für die Erreichung des Vertrages zweckwesentlich ist und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht), soweit Labforward nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise mit den verursachten Schäden rechnen musste. Im Übrigen ist die Haftung von Labforward – auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen – ausgeschlossen.

11.2 Die Haftungsbegrenzung gemäß § 11.1 gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder einem arglistigen Verschweigen von Mängeln durch Labforward.

11.3 Labforward haftet bei einfach fahrlässig verursachtem Datenverlust nur für den Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger, der Bedeutung der Daten angemessener Datensicherung durch Sie angefallen wäre. Diese Begrenzung gilt nicht, wenn die Datensicherung aus von Labforward vertretenden Gründen behindert oder unmöglich war.

11.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

11.5 Etwaige gesetzliche Haftungsprivilegien zu Gunsten Labforwards bleiben unberührt.

12. Freistellung

12.1 Sie stellen Labforward von begründeten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Labforward Produkte durch Sie beruhen, es sei denn Sie haben diese nicht zu vertreten. Dazu gehören insbesondere, aber nicht abschließend Ansprüche Dritter aus Patenten, Urheberrechten oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten sowie aus anderweitigen Rechtspositionen, wie Verwendung personenbezogener Daten sowie Ansprüche, die aus einem gegen diese AGB verstoßenden Umgang mit Ihren Zugangsdaten entstehen. Sie ersetzen Labforward in diesem Fall auch alle Aufwendungen, die Labforward im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch Dritte notwendigerweise erwachsen, einschließlich etwaiger Rechtsanwaltskosten für die prozessuale und vorprozessuale Verteidigung.

12.2 Sie werden Labforward unverzüglich informieren, wenn Dritte derartige Ansprüche gegen Sie geltend machen und Labforward alle zur Verteidigung notwendigen Vollmachten erteilen und Befugnisse einräumen.

13. Vertragslaufzeit; Kündigung

13.1 Der Nutzungsvertrag tritt jeweils mit dem Datum in Kraft, das in dem Nutzungsvertrag angegeben ist und gilt zunächst für die dort jeweils angegebene Grundlaufzeit.

13.2 Der Nutzungsvertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, sofern a) er nicht von Labforward oder Ihnen mit einer Frist von dreißig (30) Tagen zum Ende der Grundlaufzeit oder zum Ende eines späteren Vertragsjahres gekündigt wird, oder b) der Nutzungsvertrag keine abweichende Regelung enthält.

13.3 Jede Partei kann den Nutzungsvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in den folgenden Fällen vor:

13.3.1 wenn Sie mit der Zahlung nach dem Nutzungsvertrag geschuldeten Vergütung für mehr als zwei (2) Monate in Verzug sind;

13.3.2 wenn Sie die Ihnen nach Maßgabe von § 7 dieser AGB eingeräumten Nutzungsrechte überschreiten und Ihre Verletzungshandlungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist abstellen, wenn wir Sie zuvor zur Unterlassung dieser Verletzungshandlungen abgemahnt haben;

13.3.3 wenn eine Partei gegen wesentliche Inhalte des Nutzungsvertrags inklusive etwaiger Anlagen und Anhänge und/oder dieser AGB verstößt und trotz Abmahnung keine Abhilfe schafft.

13.4 Ihre Kündigungen sind schriftlich (E-Mail genügt) zu richten an:
Labforward GmbH, Elsenstr. 106, 12435 Berlin, Deutschland oder contact@labforward.io

13.5 Mit Vertragsende erlöschen sämtliche nach diesen Nutzungsbedingungen und/oder den einzelnen Nutzungsverträgen eingeräumten Nutzungsrechte. Nach Beendigung des Nutzungsvertrages sind Sie verpflichtet, die Nutzung des Labforward Produkts einzustellen und das Labforward Produkt sowie sämtliche Programmkopien (einschließlich etwaiger Sicherungskopien) vollständig und endgültig von all Ihren Servern zu löschen und die mitgelieferte Dokumentation zu vernichten. Gesetzliche Ansprüche von Labforward bleiben im Übrigen unberührt. Daten, die Sie während der Vertragslaufzeit mit dem jeweiligen Labforward Produkt erstellt haben, dürfen auch nach der Vertragslaufzeit losgelöst von dem jeweiligen Labforward Produkt genutzt werden.

13.6 Sie werden sämtliche von Ihnen gespeicherte Daten bei Vertragsende löschen.

13.7 Die Regelung des § 545 BGB (Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses) findet keine Anwendung.

14. Vertraulichkeit

14.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Betriebs- und/oder Geschäftsgeheimnissen der jeweils anderen Seite nur zur Durchführung des Nutzungsvertrags zu verwenden und zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln.

14.2 Die Pflicht zur Vertraulichkeit bezieht sich insbesondere auf den Inhalt des Nutzungsvertrages einschließlich etwaiger Anlagen.

14.3 Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,

14.3.1 die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;

14.3.2 die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;

14.3.3 die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.

14.4 Beide Parteien verpflichten auch ihre Mitarbeiter in arbeitsrechtlich zulässigen Umfang zur Wahrung der Vertraulichkeit.

14.5 Jeder schuldhafte Verstoß gegen die vorstehenden Vertraulichkeitsverpflichtungen zieht eine Vertragsstrafe in Höhe einer Jahresgebühr des jeweiligen Nutzungsvertrags nach sich.

15. Referenzkunden

15.1 Labforward ist berechtigt, Sie als Referenzkunden anzugeben und Ihren Namen und/oder Ihre Marken zu diesem Zweck zu verwenden, z.B. auf unserer Internetseite, in Broschüren, Präsentationen und Publikationen.

15.2 Sie können dieser Nutzung jederzeit widersprechen.

16. Höhere Gewalt

16.1 „Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstands, das bzw. der eine Partei daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Nutzungsvertrag zu erfüllen, wenn und soweit die von dem Hindernis betroffene Partei nachweist, dass:

16.1.1 dieses Hindernis außerhalb der ihr zumutbaren Kontrolle liegt; und

16.1.2 es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht in zumutbarer Weise vorhersehbar war; und

16.1.3 die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei nicht in zumutbarer Weise hätten vermieden oder überwunden werden können.

16.2 Bis zum Beweis des Gegenteils wird bei den folgenden Ereignissen vermutet, die eine Partei betreffen, sie würden die Voraussetzungen unter Ziffer 16.1.1 und 16.1.2 erfüllen: (i) Krieg (erklärt oder nicht erklärt), umfangreiche militärische Mobilisierung; (ii) Bürgerkrieg, Revolution, Terrorakte oder Sabotage; (iii) rechtmäßige oder unrechtmäßige Amtshandlungen, Befolgung von Gesetzen oder Regierungsanordnungen, Enteignung; (iv) Pest, Epidemie, Pandemien oder Naturkatastrophe (v) Zerstörung von Ausrüstung, Telekommunikation, Informationssystemen oder Energie; (vii) allgemeine Arbeitsunruhen wie Boykott und Streik.

16.3 Eine Partei, die sich mit Erfolg auf diese Klausel beruft, ist ab dem Zeitpunkt, zu dem das Hindernis ihr die Leistungserbringung unmöglich macht, von ihrer Pflicht zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen und von jeder Schadensersatzpflicht oder von jedem anderen vertraglichen Rechtsbehelf wegen Vertragsverletzung befreit; sofern dies unverzüglich mitgeteilt wird. Erfolgt die Mitteilung nicht unverzüglich, so wird die Befreiung von dem Zeitpunkt an wirksam, zu dem die Mitteilung die andere Partei erreicht. Ist die Auswirkung des geltend gemachten Hindernisses oder Ereignisses vorübergehend, so gelten die eben dargelegten Folgen nur so lange, wie das geltend gemachte Hindernis die Vertragserfüllung durch die betroffene Partei verhindert. Sofern nicht anders vereinbart, vereinbaren die Parteien ausdrücklich, dass der Vertrag von jeder Partei gekündigt werden kann, wenn die Dauer des Hindernisses 120 Tage überschreitet.

17. Datenschutz

17.1 Die Parteien verpflichten sich, die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Sie haben, falls erforderlich, die für die Übermittlung der Daten notwendige Einwilligung bei den betroffenen Personen einzuholen.

17.2 Der Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung von Labforward: https://labforward.io/privacy

18. Verschiedenes

18.1 Die Bestimmungen des Nutzungsvertrags und dieser AGB bilden die gesamte Vereinbarung der Parteien und ersetzen alle früheren schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen und Absichtserklärungen der Parteien in Bezug auf den Gegenstand des Nutzungsvertrags.

18.2 Sie dürfen Rechte und Pflichten aus dem Nutzungsvertrag und/oder diesen AGB nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Labforward abtreten. Labforward ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der vertraglichen Pflichten aus dem Nutzungsvertrag und/oder diesen AGB zu betrauen.

18.3 Labforward ist berechtigt, im Falle eines teilweisen oder ganzen Überganges des Betriebes der Software auf einen Dritten den Nutzungsvertrag auf den Rechtsnachfolger zu übertragen. Sie können Ihre Zustimmung zur Vertragsübertragung kann nur dann verweigern, wenn an der technischen und/oder wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Nachfolgers ernsthafte Zweifel bestehen. Ihrer Zustimmung zur Vertragsübertragung bedarf es nicht, wenn die Übertragung auf Verbundene Unternehmen von Labforward erfolgt.

18.4 Änderungen und Ergänzungen des Nutzungsvertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des vorgenannten Schriftformerfordernisses. Der Vorrang der Individualabrede (§ 305b BGB) bleibt unberührt. Labforward ist berechtigt, Anpassungen oder Ergänzungen dieser AGB vorzunehmen, sofern dies notwendig erscheint und Sie hierdurch nicht wider Treu und Glauben benachteiligt werden. Die geänderten AGB werden Ihnen in Textform (E-Mail genügt) mindestens sechs (6) Wochen vor Inkrafttreten bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als angenommen, sofern Sie diesen nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang der Mitteilung widersprechen. Wenn Sie den Änderungen widersprechen, werden die Änderungen nicht Vertragsbestandteil und der Nutzungsvertrag wird unverändert fortgesetzt. Labforward wird Sie auf die Möglichkeit des Widerspruchs und die Einhaltung der Frist gesondert hinweisen. Das Kündigungsrecht der Parteien bleibt unberührt.

18.5 Sollten einzelne Klauseln der Nutzungsverträge oder dieser AGB unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Sollte eine Klausel unwirksam sein oder sollten die Parteien in der vertraglichen Regelung einen regelungsbedürftigen Punkt übersehen haben, gilt die Regelung als vereinbart, die sie unter Würdigung der beiderseitigen Interessen bei Kenntnis der Lücke im Vertrag vereinbart hätten.

18.6 Auf den Nutzungsvertrag und diese AGB findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Sofern diese AGB auf Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) verweisen, sind diese in der deutschen und einer englischen Fassung abrufbar unter www.gesetze-im-internet.de/bgb/. Labforward gewährleistet nicht die Abrufbarkeit und Aktualität der verlinkten Inhalte.

18.7 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag und diesen AGB ist Berlin, wenn der Nutzungsvertrag oder Ansprüche aus dem Nutzungsvertrag und/oder diesen AGB Ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Labforward On-Premises GTC Version 1.0
Release Date: 2022-01-21